Vorbeugender und baulicher Brandschutz
Prinzipiell sind die Grundlagen die gleichen wie beim Arbeitschutz. Die Bedeutung des Sachschutzes steigt jedoch. Zu bedenken ist insbesondere, dass bei möglichen Ereignissen unterlassene Brandschutzmaßnahmen für ein Unternehmen Existenz bedrohend werden können. So ist nicht auszuschließen, dass Sachversicherer in diesen Fällen die eigentlich vertraglich abgesichert geglaubten Versicherungsleistungen nur teilweise oder in geringem Umfang erbringen werden. Ein solches Verhalten kann für den betreffenden Unternehmer sehr schmerzhaft sein, ist jedoch aus Sicht eines Versicherungsunternehmens auch zu verstehen.
Durch sinnvolle präventive Maßnahmen kann einem solchen Risiko entgegen gewirkt werden!
Mit welchen ingenieurtechnischen Leistungen können wir Sie dabei unterstützen?
1. Umsetzung der allgemeinen vorbeugenden Brandschutzvorschriften (ArbSchG, BGV, Landesbaurecht)
- Unterstützung des Unternehmers bei der Organisation seiner grundsätzlichen Pflichten
- Delegation von Aufgaben und Verantwortlichkeiten
- Beurteilung der Arbeitsbedingungen - Gefährdungsanalysen
- Mitarbeiterqualifizierung, Unterweisungen
- Erarbeitung von betrieblichen Regelungen zum vorbeugenden Brandschutz
2. Baulicher Brandschutz (Landesbaurecht)
- Durchführung einer Bestandsanalyse inkl. Benennung von Soll-/Ist-Abweichungen
- Erarbeitung einer Brandschutzkonzeption inkl. Darlegung von Alternativen
3. Sonstiges
- Maßnahmen und Dokumentation in Verbindung mit Anforderungen aus Verträgen mit Sachversicherern